„Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Steuerzahlen. Die Kenntnis davon aber häufig“,
sagte einmal der deutsche Kaufmann und Bankier, Baron Rothschild (1773-1855). Dies gilt heute genauso wie damals, zumal die Steuergesetzgebung trotz aller Bemühungen in den vergangenen Jahren nicht leichter verständlich geworden ist.
Ob Einkommensteuererklärung oder Erbschafts- und Schenkungssteuererklärungen, eine geprüfte Bilanzbuchhalterin und Steuerberaterin steht Ihnen gerne zur Seite.
Die Inhaberin der Kanzlei, Martina Kirchner, verfügt über jahrelange Erfahrung, auch in der Betreuung und Beratung kleiner und mittlerer Unternehmen. Außerdem zählen viele Privatpersonen zum Mandantenstamm der Kanzlei. Ein besonderes Plus ist die persönliche, individuelle und schnelle Betreuung.
Leistungen im Überblick
Als geprüfte Bilanzbuchhalterin und Steuerberaterin begleitet Martina Kirchner sowohl Privatkunden
als auch Unternehmen und Selbständige erfolgreich bei allen Fragen rund um das Thema Steuererklärung.
Für Privatpersonen
– Steuerberatung
– Einkommenssteuererklärung
– Erbschafts- und Schenkungssteuererklärungen
Für Unternehmen & Selbständige
– Gewinnermittlungen und Jahresabschlüssen,
jeweils mit betrieblichen Steuererklärungen
– Laufende Buchführungen & Lohnabrechnungen
– Steuerliche und betriebswirtschaftliche Beratung
Profil
Seit August 2006 bin ich Inhaberin der Steuerkanzlei Kirchner mit Sitz im oberfränkischen Forchheim. Als Geprüfte Bilanzbuchhalterin (IHK Bamberg) und Steuerberaterin bin ich Mitglied der Steuerberaterkammer Nürnberg und im Landesverband der steuerberatenden und wirtschaftsprüfenden Berufe in Bayern e.V., kurz LSWB, engagiert. Neben Privatpersonen zählen auch zahlreiche Unternehmen und Selbständige seit vielen Jahren zu meinen Klienten.
weiter lesenFristen und Termine
Die wichtigsten Fristen und Termine für Privatpersonen sowie für Unternehmen und Selbständige zur Begleichung bzw. Meldung der jeweiligen Abgaben in der Übersicht.
Einkommensteuer/
Körperschaftsteuer
10. März
10. Juni
10. September
10. Dezember
Gewerbesteuer
15. Februar
15. Mai
15. August
15. November
Umsatzsteuer-Voranmeldungen bei monatlicher Abgabe
immer zum 10. des laufenden Monats
Umsatzsteuer-Voranmeldungen bei vierteljährlicher Abgabe
10. Januar
10. April
10. Juli
10. Oktober
Kontakt
Sie haben Fragen rund um das Thema Steuern? Dann freue ich mich auf Ihre Nachricht.
Gerne auch per E-Mail (kontakt@steuerkanzlei-kirchner.de) oder telefonisch (+49 9191 978573).