Steuerberatung
kompetent & flexibel

Ob Einkommensteuererklärung oder Erbschafts- und Schenkungssteuererklärungen, Ihre geprüfte Bilanzbuchhalterin und Steuerberaterin Martina Kirchner steht Ihnen gerne zur Seite.

„Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Steuerzahlen. Die Kenntnis davon aber häufig“,

sagte einmal der deutsche Kaufmann und Bankier, Baron Rothschild (1773-1855). Dies gilt heute genauso wie damals, zumal die Steuergesetzgebung trotz aller Bemühungen in den vergangenen Jahren nicht leichter verständlich geworden ist.

Ob Einkommensteuererklärung oder Erbschafts- und Schenkungssteuererklärungen, eine geprüfte Bilanzbuchhalterin und Steuerberaterin steht Ihnen gerne zur Seite.

Die Inhaberin der Kanzlei, Martina Kirchner, verfügt über jahrelange Erfahrung, auch in der Betreuung und Beratung kleiner und mittlerer Unternehmen. Außerdem zählen viele Privatpersonen zum Mandantenstamm der Kanzlei. Ein besonderes Plus ist die persönliche, individuelle und schnelle Betreuung.

Leistungen im Überblick

Als geprüfte Bilanzbuchhalterin und Steuerberaterin begleitet Martina Kirchner sowohl Privatkunden
als auch Unternehmen und Selbständige erfolgreich bei allen Fragen rund um das Thema Steuererklärung.

Für Privatpersonen

– Steuerberatung
– Einkommenssteuererklärung
– Erbschafts- und Schenkungssteuererklärungen

Für Unternehmen & Selbständige

–  Gewinnermittlungen und Jahresabschlüssen,
jeweils mit betrieblichen Steuererklärungen
– Laufende Buchführungen & Lohnabrechnungen
– Steuerliche und betriebswirtschaftliche Beratung

Profil

Seit August 2006 bin ich Inhaberin der Steuerkanzlei Kirchner mit Sitz im oberfränkischen Forchheim. Als Geprüfte Bilanzbuchhalterin (IHK Bamberg) und Steuerberaterin bin ich Mitglied der Steuerberaterkammer Nürnberg und im Landesverband der steuerberatenden und wirtschaftsprüfenden Berufe in Bayern e.V., kurz LSWB, engagiert. Neben Privatpersonen zählen auch zahlreiche Unternehmen und Selbständige seit vielen Jahren zu meinen Klienten.

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Fristen und Termine

Die wichtigsten Fristen und Termine für Privatpersonen sowie für Unternehmen und Selbständige zur Begleichung bzw. Meldung der jeweiligen Abgaben in der Übersicht.

Einkommensteuer/
Körperschaftsteuer

10. März
10. Juni
10. September
10. Dezember

Gewerbesteuer

15. Februar
15. Mai
15. August
15. November

Umsatzsteuer-Voranmeldungen bei monatlicher Abgabe

immer zum 10. des laufenden Monats

Umsatzsteuer-Voranmeldungen bei vierteljährlicher Abgabe

10. Januar
10. April
10. Juli
10. Oktober

Kontakt

Sie haben Fragen rund um das Thema Steuern? Dann freue ich mich auf Ihre Nachricht.
Gerne auch per E-Mail (kontakt@steuerkanzlei-kirchner.de) oder telefonisch (+49 9191 978573).

Anfrage per E-Mail

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